Das Heilmittelwerberecht gehört zum Schwerpunkt meiner Arbeit und Expertise. Wenn Sie für Gesundheitsprodukte, Arzneimittel und Medizinprodukte – oder als Arzt für Ihre Leistungen und Therapienformen – werben möchten, haben Sie durchaus keinen leichten Stand.
Noch vor einige Zeit musste die „Zahnarztfrau“ Werbeaussagen tätigen, weil die Abbildung des Arztes in Berufskleidung noch bis Ende 2012 unzulässig war – damals wie heute ein Anachronismus.
Zwar erscheinen einige Paragraphen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) scheinbar selbsterklärend, andere Regelungen sind auch für den Profi (und die Gerichte) nur schwer zu deuten. Gerade bei Bestimmungen, die auf europäischen Vorgaben beruhen oder die sich im Rahmen der EU-Harmonisierung ändern, gibt es immer wieder Irritationen.
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat im Medizinrecht oft Bedeutung. Die sich zunehmend verschärfenden Anti-Korruptions-Gesetze und Compliance-Kodices der Industrieverbände wie AKG e.V., FSA e.V. oder der Kodex Medizinprodukte des BVMed sorgen für weitere Verschärfungen.
Ich kann Sie mit meiner langjährigen Erfahrung schon bei der Planung und Umsetzung Ihrer Werbung unterstützen, bei allen außergerichtlichen und notfalls auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.