Lebensmittelrecht

Bier darf nicht als „bekömm­lich“ ange­priesen werden

Bier darf nicht als „bekömm­lich“ ange­priesen werden 832 576 Thomas Utzerath

Brauereien dürfen ihre Biere nicht als „bekömmlich“ bewerben – auch dann nicht, wenn sie bei maßvollem Genuss gut verträglich sind. Das hat der BGH heute entschieden. Thomas Utzerath über ein Urteil, das mit Spannung erwartet wurde.

Mehr erfahren Sie hier in meinem Artikel:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-izr25216-werbung-bier-bekoemmlich-gesundheitsbezogene-angabe-alkohol/